Entsprechend unserer Firmenphilosophie zielen unsere Richtlinien auf eine besonders tiergerechte und den regionalen Strukturen angepasste Tierhaltung ab.
| 1. |
Daraus ergibt sich die Beschränkung auf maximal 3.000 Tiere je Herde
und max. 6.000 Tiere je Stallgebäude. Dies ist auch eine Forderung der EU Bio-Verordnung in Teil B, Nummer 8.4.3.: Jeder Geflügelstall beherbergt maximal 3.000 Legehennen. |
Eine in verschiedenen Bundesländern und Mitgliedsstaaten gehandhabte Auslegung definiert einen Geflügelstall als ein abgetrenntes Stallabteil in einem Stallgebäude.
Nach dieser Auslegung sind Stallgebäude mit etwa 25.000 Legehennen zulässig. Für bestehende Betriebe gibt es jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2010, die noch weitaus größere Ställe zulässt. |
|
| 2. |
Die Besatzdichte beträgt in unseren Ställen nur 4,5 Hennen je m² begehbare Fläche. Nach EU VO sind 6 Hennen je m² zulässig. |
| 3. |
Der Wintergarten beträgt mind. 0,1 m² je Tier (max. 10 Tiere je m²), so dass alle Tiere gleichzeitig im Wintergarten Getreidekörner aufnehmen können. Nach EU VO ist kein Wintergarten gefordert. |
| 4. |
Die Stallstruktur muss den Tieren ermöglichen, alle relevanten Orte (Futter, Wasser, Wintergarten, Auslauf) zu erreichen, ohne große Entfernungen zurücklegen zu müssen. Das heißt, dass nur schmale Ställe zulässig sind. Bei Volierenställen darf jeweils nur eine Versorgungseinheit eingebaut werden. Der Hintergrund: Hühner bilden kleine Gruppen mit festem Standort und vermeiden den Weg durch die Gebiete anderer Gruppen. |
|
|
| 5. |
Die Freilandhaltung nach EU Vermarktungsnormen 1274/91 Anhang 3 fordert einen "tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien".
Diese Forderung lehnen wir ab.
Sie ist praxisfremd, weil in Zeiten starker Niederschläge der Grünauslauf durch das Scharren schnell zerstört wird.
Hinsichtlich einer grundsätzlich abzulehnenden Medikamentierung ist festzustellen, dass uneingeschränkter Auslauf das Krankheitsrisiko für die Hennen erhöht und die Verabreichung von Medikamenten deshalb schnell erforderlich sein kann. |
Unsere Richtlinien entsprechen hinsichtlich der Stallstruktur und der Besatzdichtenberechnung dem hohen Standard der Bio Suisse, der schweizerischen Vereinigung der Bio Landbauverbände (www.bio-suisse.ch).
|
Hier können Sie die Richtlinien der deutschen Bio Verbände und die EU Bio Verordnung einsehen:
EU Bio Verordnung, Demeter, Bioland, Naturland, Biokreis, Biopark, Gäa. |
|
Sie können unsere Richtlinien auch als PDF downloaden:
Richtlinien.pdf
Zur Ansicht von Dokumenten im PDF-Format benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie kostenlos bei adobe.de herunterladen können. |